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* Der Verein wurde wegen Förderung der Denkmalpflege durch Bescheinigung des Finanzamtes Kempten als gemeinnützig anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit. Zuwendungen im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes sind abzugsfähig. September 2020 |